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Thema: Gesundheitswesen

13. Mai 2018

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

  1. Die Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen müssen in öffentlicher Hand bleiben bzw. in diese zurückgeführt werden.
  2. Die Beschäftigten müssen nach Flächentarifvertrag bezahlt werden.
  3. Die Bundestagsfraktion möge die Vorlagen für die erforderlichen gesetzlichen Regelungen in den Bundestag einbringen.

 

Begründung:

Der Staat darf sich nicht weiterhin mit dem Argument, er überlasse das Gesundheitswesen zunehmend dem Wettbewerb, aus seiner grundgesetzlichen Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge, zu der auch das Gesundheitswesen mit seinen stationären Einrichtungen, den Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen gehört, zurückziehen.

Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, stets und unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtungen. Geben anderweitige Träger stationäre Versorgungsaufträge wieder zurück, weil sich mit ihnen keine deutlichen Gewinne erzielen lassen, so fällt die Verpflichtung zur Trägerschaft an die zuständigen Gebietskörperschaften zurück.

Seit etlichen Jahren nun sind Privatisierung und Kommerzialisierung Leitmotiv der deutschen Gesundheitspolitik. Die Absicherung des Gesundheits- und Altersrisikos wird als private Angelegenheit betrachtet.

Die Pflegeversicherung ist als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert und erfüllt damit nur den Anspruch einer Grundsicherung. Wenn Pflegebedürftige den teuren Platz nicht finanzieren können, muss bei den Sozialverwaltungen der Kommunen ein Antrag auf Unterstützung und Kostenübernahme gestellt werden. Gleichzeitig ist das Angebot der Pflegeeinrichtungen durch private Anbieter dominiert und seit etlichen Jahren das ausgabendynamischste Segment unter allen Gesundheitsausgaben. Private Anbieter vergüten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und im sozialtherapeutischen Bereich meist jedoch nicht nach Tarifverträgen, sondern teilweise orientiert am Mindestlohn, ohne zusätzliche Altersversorgung. Gleichzeitig sind diese Plätze dadurch nicht günstiger für die Pflegebedürftigen, dafür jedoch entsteht ein finanzieller Gewinn, so dass es sich für private Anbieter lohnt, in dieses Segment zu investieren. Diese Situation trägt wesentlich zur Unattraktivität des Pflegeberufes bei und verschärft damit seit Jahren die Nachwuchskrise in der Pflege.

 

Im Bereich der Krankenhäuser hat sich nach der Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip im Jahr 1992 die Landschaft radikal verändert. Länder und Kommunen haben, bedingt auch durch finanzielle Schwierigkeiten, ihre Krankenhäuser an private Träger übergeben. So ist der Anteil der privaten Krankenhäuser gestiegen und der der öffentlichen hat sich reduziert. Eine weitere Beibehaltung der Trägervielfalt und damit eine Rückkehr aus der Privatisierungswelle sind für das Gesundheitswesen jedoch von struktureller und gesellschaftspolitischer Bedeutung.

Private Krankenhausträger verfolgen in allererster Linie vor allem wirtschaftliche Ziele, insbesondere eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals und eine Dividende für Aktionäre bei Aktiengesellschaften. Hierfür jedoch dürfen die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die solidarische Kranken- und Pflege(-pflicht-)versicherung nicht weiter eingesetzt werden.

Das Gesundheitswesen darf kein Markt im klassischen Sinne sein. Keine Gesellschaft kann die Erbringung von Gesundheitsleistungen dem freien Spiel der Kräfte überlassen.