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Thema: Bezahlung LehrerInnen mit TVH-Vertrag über die Sommerferien

29. Juni 2013

Der UB – Parteitag möge beschließen:

Die SPD Stadtverordnetenfraktion und die SPD Landtagsfraktion mögen sich dafür einsetzen, dass die Bezahlung für VertretungslehrerInnen in Hessen auch über die Sommerferien hinweg erfolgt.

Begründung:

Die meisten LehrerInnen, die über ein TVH Vertrag bzw. als VertretungslehrerInnen an hessischen Schulen angestellt sind, müssen sich über die Sommerferien arbeitslos melden, um erst nach den Sommerferien einen neuen Vertrag zu erhalten. Eine Anschlussbeschäftigung wird demnach also erst nach den Ferien angeboten.

Es kann nicht aus Sicht des OVs Mitte nicht sein, dass die Bundesländer ihre Haushalte auf Kosten der LehrerInnen entlasten. Bundesweit waren davon im Jahr 2013 5.400 PädagogInnen betroffen und mussten Arbeitslosengeld I oder II beziehen, wie es aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht.